25.02.2020 - 6.4 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoring

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

Die Sparkasse Uecker-Randow hat für das Fischer- und Hafenfest 2019 eine Spende in Höhe von 250,00 € getätigt.

 

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Beschluss:

Einstimmig beschließt die Gemeindevertretung Altwarp, die Spende in Höhe von 250,00 € von der Sparkasse Uecker-Randow anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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