Drucksache Gemeinden - 26/283/17

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat 2024 grundsätzlich die Errichtung eines Ersatzneubaus für den Bauhof beschlossen. Durch den Neubau sollen die baulichen Voraussetzungen für einen kommunalen Bauhof geschaffen sowie die Anforderungen an die Arbeitssicherheit sichergestellt werden. 

Hierzu wurden mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.12.2024 die Planungsleistungen für die Errichtung einer Kalthalle und das Umsetzen des vorhandenen Containers ausgeschrieben und vergeben.

Für den Neubau der Kalthalle liegen nun der Grundrissentwurf und die isometrischen Ansichten vor (Anlage 1).

 

Alternativ zu dem ursprünglich angedachten Standort hinter dem neuen Feuerwehrgerätehaus als Anbau an die dort vorhandene Garage (Standort 1 sh. Anlage 2) wäre eine Anordnung im Bereich des jetzigen Bauhofgeländes (Standort 2 sh. Anlage 3) möglich.

 

Für die weitere Planung und Beantragung einer Baugenehmigung ist es erforderlich den Standort der Kalthalle festzulegen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Liepgarten stimmt den vorliegenden Entwurfsplänen als Grundlage für die Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen für die Beantragung der Baugenehmigung zu.

Die Gemeindevertreter beschließt für die weitere Planung und Beantragung einer Baugenehmigung den Standort  ……..…….  zu Grunde zu legen.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

x 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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