Drucksache Gemeinden - 25/279/13
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Altwarp
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Entscheidung
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10.12.2025
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.
Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Für die Seniorenweihnachtsfeier 2025 hat die Gemeinde Altwarp mit der Pflegedienst Sügerhoff GmbH aus Eggesin sowie mit dem Taxibetrieb Rickmann aus Altwarp einen Sponsoringvertrag über je 200,00 € abgeschlossen. Ebenfalls für die Seniorenweihnachtsfeier hat der Pommersche Landmarkt Altwarp 392,50 € gespendet.
