Drucksache Gemeinden - 25/279/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Für die Seniorenweihnachtsfeier 2025 hat die Gemeinde Altwarp mit der Pflegedienst Sügerhoff GmbH aus Eggesin sowie mit dem Taxibetrieb Rickmann aus Altwarp einen Sponsoringvertrag über je 200,00 € abgeschlossen. Ebenfalls für die Seniorenweihnachtsfeier hat der Pommersche Landmarkt Altwarp 392,50 € gespendet.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Altwarp beschließt die Sponsoringleistungen von den oben Genannten in Höhe von insgesamt 792,50 € anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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