10.12.2025 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Altwarp
- Datum:
- Mi., 10.12.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.
Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Für die Seniorenweihnachtsfeier 2025 hat die Gemeinde Altwarp mit der Pflegedienst Sügerhoff GmbH aus Eggesin sowie mit dem Taxibetrieb Rickmann aus Altwarp einen Sponsoringvertrag über je 200,00 € abgeschlossen. Ebenfalls für die Seniorenweihnachtsfeier hat der Pommersche Landmarkt Altwarp 392,50 € gespendet.
Herr Herzfeld berichtigt, dass der Pommersche Landmarkt Altwarp das Geld für den Weihnachtsmarkt, nicht wie angegeben für die Seniorenweihnachtsfeier gespendet hat.
