Drucksache Stadt Eggesin - 25/455/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin hat mit Beschluss vom 24.04.2025 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12/2011 „Neuordnungsgebiet Vorpommernkaserne“ der Stadt Eggesin in der Fassung von 03/2025 und den Entwurf der Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch Einstellung ins Internet und durch Auslegung in der Zeit vom 22.05.2025 bis 24.06.2025. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

 

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen ist in der in Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft, sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen/Hinweise sowie die

    eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

    und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 1. Änderung des

    Bebauungsplans Nr. 2/2011 „Neuordnungsgebiet Vorpommernkaserne“ der Stadt Eggesin

    und der dazugehörigen Begründung wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend

    den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.

 

 

 

 

2. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im

    Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis 

    der Abwägung zu informieren.

 

3. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/2011 „Neuordnungsgebiet

    Vorpommernkaserne“ der Stadt Eggesin bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und

    dem Text (Teil B) wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2025 gemäß § 10 Abs.

    1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung   

    vom Oktober 2025 gebilligt.

 

4. Die 1. Änderung des Bebauungsplans 12/2011 „Neuordnungsgebiet  

    Vorpommernkaserne“ der Stadt Eggesin ist gemäß § 10 (3) ortsüblich bekannt zu

    machen. Die 1. Änderung des Bebauungsplans ist mit der Begründung zu jedermanns

    Einsicht bereit zu halten. Dabei ist auch an zugeben, wo der Bebauungsplan eingesehen

    werden kann und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der

    Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplans ein schließlich der

    Begründung in Kraft.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

X

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

X

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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