17.11.2025 - 5.2 Aufstellungsverfahren zur 1. Änderung Bebauungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin hat mit Beschluss vom 24.04.2025 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12/2011 „Neuordnungsgebiet Vorpommernkaserne“ der Stadt Eggesin in der Fassung von 03/2025 und den Entwurf der Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch Einstellung ins Internet und durch Auslegung in der Zeit vom 22.05.2025 bis 24.06.2025. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

 

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen ist in der in Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft, sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin beschließt:

1. Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen/Hinweise sowie die ein-

    gegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und

    Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans

    Nr. 2/2011 „Neuordnungsgebiet Vorpommernkaserne“ der Stadt Eggesin und der dazugehöri-

    gen Begründung wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfeh-  

    lungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.

 

2. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rah-

    men der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwä-

    gung zu informieren.

 

3. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/2011 „Neuordnungsgebiet Vorpommernkaserne“

    der Stadt Eggesin bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird in der

    vorliegenden Fassung vom Oktober 2025 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

    Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2025 gebilligt.

 

4.  Die 1. Änderung des Bebauungsplans 12/2011 „Neuordnungsgebiet Vorpommernkaserne“ der

     Stadt Eggesin ist gemäß § 10 (3) ortsüblich bekannt zu machen. Die 1. Änderung des Bebau

     ungsplans ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Dabei ist auch an

     zugeben, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann und über dessen Inhalt Auskunft

     verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplans ein

     schließlich der Begründung in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        1

 

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Anlagen zur Drucksache