Drucksache Gemeinden - 25/249/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im vorliegenden Planverfahren ist die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 22.01.2025 – 28.02.2025 durchgeführt worden. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden gemäß dem Abwägungsvorschlag in die Planunterlage eingearbeitet. Der Entwurf des Bebauungsplanes lieg nunmehr erneut zur Beschlussfassung vor.

 

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 7/2022 „Solarfeld am Hammergraben“ wird in der

    vorliegenden Fassung 11/2025 beschlossen. Der Entwurf der Begrünung und der Umwelt-

    bericht einschließlich aller Anlagen wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7/2022 „Solarfeld am Hammergraben“ mit der

    Begründung und dem Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden um

    weltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bereitzustellen und die

    beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Öffentlichkeitsbeteiligung zu benachrichtigen.

    Ort und Dauer der Bereitstellung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener In-

    formationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu

    machen. 

    Es ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Be-

    schlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffent-

    licher Belange, deren Aufgabebereich durch die Planung berührt werden können, zu dem

    Planentwurf und dem Begründungsentwurf einzuholen. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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