Drucksache Amt - 25/145/11

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Gemäß § 17 Abs. 1 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) können örtliche Ordnungsbehörden zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung Verordnungen erlassen. Diese dürfen jedoch keine Bestimmungen enthalten, die in Gesetzen und Rechtsverordnungen geregelt sind bzw. in Widerspruch zu diesen stehen. Wie aus dem beiliegenden Anhang ersichtlich ist, sind diese Regelungsgebiete aufgrund von derzeit gültigen Spezialgesetzen bzw.-rechtsverordnungen sehr eingeschränkt. Da die derzeitige Amtsverordnung in diversen Punkten nicht mehr rechtskonform ist, wird die Aufhebung der Amtsverordnung empfohlen. Für den Erlass einer neuen Verordnung besteht derzeit durch Nichtvorliegen einer abstrakt-generellen Gefahr kein Regelungsbedarf.

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Der Amtsausschuss des Amtes „Am Stettiner Haff“ beschließt die Aufhebung der derzeit gültigen Amtsverordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Amt „Am Stettiner Haff“.

 

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...