01.12.2025 - 7.3 Aufhebung der Amtsverordnung über die öffentlic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Gemäß § 17 Abs. 1 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) können örtliche Ordnungsbehörden zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung Verordnungen erlassen. Diese dürfen jedoch keine Bestimmungen enthalten, die in Gesetzen und Rechtsverordnungen geregelt sind bzw. in Widerspruch zu diesen stehen. Wie aus dem beiliegenden Anhang ersichtlich ist, sind diese Regelungsgebiete aufgrund von derzeit gültigen Spezialgesetzen bzw.-rechtsverordnungen sehr eingeschränkt. Da die derzeitige Amtsverordnung in diversen Punkten nicht mehr rechtskonform ist, wird die Aufhebung der Amtsverordnung empfohlen. Für den Erlass einer neuen Verordnung besteht derzeit durch Nichtvorliegen einer abstrakt-generellen Gefahr kein Regelungsbedarf.

 

Frau Preußer gibt eine kurze Erläuterung zum Sachverhalt. Es gibt derzeit keinen bzw. geringen Gestaltungsspielraum. Herr Hackbarth fragt, was ein Bürger tun kann bei Verstößen. Frau Preußer teilt mit, dass sich der Bürger an die Ordnungsbehörden bzw. Polizei wenden kann. Es gibt viele Spezialgesetze, die Regelungen enthalten.

 

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Beschluss:

 

Der Amtsausschuss des Amtes „Am Stettiner Haff“ beschließt die Aufhebung der derzeit gültigen Amtsverordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Amt „Am Stettiner Haff“.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         15

         0

        0

 

Der öffentliche Teil endet um 18:25 Uhr. Herr Stein verlässt die Sitzung.

 

 

 

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Anlagen zur Drucksache