Drucksache Gemeinden - 25/290/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Fahrradunterstandes - Haus des Gastes Am
Kamp 13
hier : Erstellung einer Genehmigungsplanung (Bauantragsun-
terlagen), Wahl der Vergabeart und Ermächtigung des
Bürgermeisters und seiner Stellvertreter
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Kathleen Fleck
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt
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Vorberatung
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23.09.2025
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Erledigt
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Gemeindevertretung Mönkebude
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Entscheidung
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30.10.2025
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Sachverhalt
Die Gemeinde Mönkebude plant die Errichtung eines Fahrradunterstandes in Holzbauweise auf dem Grundstück Am Kamp 13 - Haus des Gastes.
Vor der Errichtung des Unterstandes ist es erforderlich, hierfür eine Baugenehmigung beim Landkreis Vorpommern-Greifswald zu beantragen. Die entsprechenden Unterlagen sind durch einen bauvorlageberechtigten Bauingenieur/Architekten zu erstellen. Gleichzeitig ist für die Ausschreibung der Bauleistungen ein Leistungsverzeichnis zu erstellen.
Die hierfür erforderlichen Honorarleistungen können im Rahmen einer Verhandlungsverdingung vergeben werden.
Für die Durchführung der Bauleistungen ist gemäß der anzuwendenden Vergabegrundsätze ein förmliches Vergabeverfahren durch die Vergabestelle des Amtes „Am Stettiner Haff“ durchzuführen. Aufgrund der geschätzten Investitionskosten kann hier ein freihändiges Verfahren zur Anwendung kommen.
Die erforderlichen finanziellen Mittel stehen zur Verfügung (Produkt/Sachkonto 57.50.11.00/ 0960 0001).
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Mönkebude beschließt, für die Errichtung eines Fahrradunterstandes in Holzbauweise am Haus des Gastes, Am Kamp 13, die entsprechenden Planungsleistungen zur Erstellung der Unterlagen für die Beantragung der Baugenehmigung und eines Leistungsverzeichnisses im Rahmen einer Verhandlungsverdingung zu vergeben und die Ausschreibung zur Vergabe der Bauleistungen über ein freihändiges Vergabeverfahren durchzuführen.
Der Bürgermeister und seine Stellvertreter werden ermächtigt, den zu vergebenden Planungsauftrag zu unterzeichnen und den Auftrag für die Bauleistungen nach erfolgter Ausschreibung zu erteilen.
