Drucksache Gemeinden - 25/283/20
Grunddaten
- Betreff:
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Feststellung des Jahresabschlusses 2023 nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Lisa Thiele
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Mönkebude
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Entscheidung
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21.08.2025
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Sachverhalt
Das Rechnungsprüfungsamt hat auf Grundlage seiner Prüffeststellungen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss teilt die Einschätzung des Rechnungsprüfungsamtes.
Auf der Grundlage des Berichts über die Jahresabschlussprüfung für das Jahr 2023 empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeindevertretung den Jahresabschluss 2023 festzustellen.
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Die Bilanzsumme beträgt
Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31.12.2023 (unter Berücksichtigung der Sonderposten) Die Gemeinde ist zum Bilanzstichtag nicht überschuldet.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung 2023 beträgt. Die Einhaltung wurde im Haushaltsjahr 2023 beachtet.
Die Höhe des in Anspruch genommenen Kassenkredites beträgt zum 31.12.2023 |
4.450.645,26 €
74,93 %
1.680.000,00 €
713.709,53 € |
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Das Jahresergebnis 2023 beträgt |
./.138.713,80 €
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Die Finanzrechnung weist für 2023 einen Saldo aus von
Die Investitionsauszahlungen betragen |
./. 519.753,84 €
624.905,09 €
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Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 GemHVO ist insgesamt nicht gegeben.
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde fortgeschrieben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.06.2025 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Mönkebude zum 31.12.2023 i. d. F. vom 12.09.2024 zu empfehlen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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3
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(wie Dokument)
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15 MB
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