Drucksache Gemeinden - 25/159/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoring
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin
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Entscheidung
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05.08.2025
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.
Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Für einen kulturellen Beitrag anlässlich des Kinder- und Strandfestes 2025 haben die Fa. Friseur und Kosmetik Elegant e. G. aus Ueckermünde 200,00 € sowie die Team Baucenter GmbH aus Eggesin 300,00 € gespendet.
