Drucksache Gemeinden - 25/159/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Für einen kulturellen Beitrag anlässlich des Kinder- und Strandfestes 2025 haben die Fa. Friseur und Kosmetik Elegant e. G. aus Ueckermünde 200,00 € sowie die Team Baucenter GmbH aus Eggesin 300,00 € gespendet. 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt, die Spenden in Höhe von insgesamt 500,00 € von der Fa. Friseur und Kosmetik Elegant e. G. aus Ueckermünde und der Team Baucenter GmbH aus Eggesin anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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