05.08.2025 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoring
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin
- Datum:
- Di., 05.08.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.
Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Für einen kulturellen Beitrag anlässlich des Kinder- und Strandfestes 2025 haben die Fa. Friseur und Kosmetik Elegant e. G. aus Ueckermünde 200,00 € sowie die Team Baucenter GmbH aus Eggesin 300,00 € gespendet.
