Drucksache Gemeinden - 20/030/12
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ahlbeck für das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Mandy Becker
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Gemeinde Ahlbeck
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ahlbeck
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Entscheidung
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10.09.2020
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Sachverhalt
Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i.V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Ahlbeck ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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4 MB
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