10.09.2020 - 6.6 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ahlbe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Ahlbeck
- Datum:
- Do., 10.09.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Mandy Becker
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i.V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Ahlbeck ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen.
Herr Schnellhammer erläutert kurz die Ergebnisse aus dem Finanzausschuss und die Ergänzungen des Nachtragshaushaltes.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4 MB
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