Drucksache Gemeinden - 25/140/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Leopoldshagen und E.DIS (Altkonzessionär) für die Sparte Strom endet zum 31.05.2028. Gemäß § 46 a EnWG hat die Gemeinde 3 Jahre vor Auslaufen des aktuellen Konzessionsvertrages einen Anspruch auf technische und wirt-
schaftliche Informationen zum Netz (Datenherausgabe).

 

Voraussetzung für den Erhalt dieser Daten ist die Unterzeichnung einer entsprechenden Vertraulichkeitsvereinbarung. Gem.§ 46 EnWG ist die Gemeinde verpflichtet, ein diskriminierungs-freies Verfahren zur Neuvergabe der Konzession durchzuführen und spätestens 2 Jahre vor Auslaufen des Konzessionsvertrages dessen Ende im Bundesanzeiger bekannt zu geben (Bekanntmachung).
 

Potenzielle Bewerber haben 3 Monate Zeit, ihr Interesse gegenüber der Gemeinde zu bekunden.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzessionsverfahren zur Vergabe der Stromkonzession

   der Gemeinde Leopoldshagen gem. § 46 EnWG durchzuführen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt, eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit E.DIS

    (Altkonzessionär) zum Erhalt der Netzdaten gem. § 46 a EnWG abzuschließen (Anlage

    Vertraulichkeitsvereinbarung Gemeinde).
3. Die Gemeindevertretung beschließt, das Auslaufen des aktuellen Konzessionsvertrages

    zum 01.01.2029 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu geben (Anlage Bekannt-

    machung).
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gemeindevertretung über das Ergebnis der Bekannt-

    machung zu informieren.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 X

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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