11.06.2025 - 7.1 Durchführung eines Konzessionsverfahrens gem. §...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Leopoldshagen
- Datum:
- Mi., 11.06.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:56
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Andy Seidel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Leopoldshagen und E.DIS (Altkonzessionär) für die Sparte Strom endet zum 31.05.2028. Gemäß § 46 a EnWG hat die Gemeinde 3 Jahre vor Auslaufen des aktuellen Konzessionsvertrages einen Anspruch auf technische und wirt-
schaftliche Informationen zum Netz (Datenherausgabe).
Voraussetzung für den Erhalt dieser Daten ist die Unterzeichnung einer entsprechenden Vertraulichkeitsvereinbarung. Gem.§ 46 EnWG ist die Gemeinde verpflichtet, ein diskriminierungs-freies Verfahren zur Neuvergabe der Konzession durchzuführen und spätestens 2 Jahre vor Auslaufen des Konzessionsvertrages dessen Ende im Bundesanzeiger bekannt zu geben (Bekanntmachung).
Potenzielle Bewerber haben 3 Monate Zeit, ihr Interesse gegenüber der Gemeinde zu bekunden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzessionsverfahren zur Vergabe der Stromkonzession der Gemeinde Leopoldshagen gem. § 46 EnWG durchzuführen.
- Die Gemeindevertretung beschließt, eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit E.DIS (Altkonzessionär) zum Erhalt der Netzdaten gem. § 46 a EnWG abzuschließen (Anlage Vertraulichkeitsvereinbarung Gemeinde).
- Die Gemeindevertretung beschließt, das Auslaufen des aktuellen Konzessionsvertrages zum 01.01.2029 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu geben (Anlage Bekanntmachung).
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Gemeindevertretung über das Ergebnis der Bekanntmachung zu informieren.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
417 kB
|
