Drucksache Amt - 25/123/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Kosten in besonderen Fällen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Amt
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Mandy Becker
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss Amt "Am Stettiner Haff"
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Vorberatung
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Erledigt
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Amtsausschuss Amt "Am Stettiner Haff"
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Entscheidung
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26.05.2025
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Sachverhalt
Durch die Gemeinde Liepgarten, vertreten durch den Bürgermeister, wurde ein Antrag auf Prüfung der Kitaumlage für das Jahr 2025 gestellt. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass die Berechnung für die Kindertageseinrichtung und die Betriebe gewerblicher Art nicht gleichlautend erfolgt ist.
Weiterhin wird seit dem 01.01.2025 die Wohnungsverwaltung durch den Eigenbetrieb Wohnungs-wirtschaft der Stadt Eggesin übernommen, so dass ab dem Jahr 2025 die Grundlage für die Erhebung einer Wohnungsumlage nicht mehr besteht.
Beschlussvorschlag
Der Amtsumausschuss beschließt
die Erhebung der neu berechneten Umlagen.
eine prozentuale Absenkung der neu berechneten Umlagen.
den Verzicht auf die Erhebung von Kosten in besonderen Fällen.
Gleichzeitig beschließt der Amtsausschuss den Wegfall der Wohnungsumlage ab dem Haushaltsjahr 2025
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Finanz. Auswirkung
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ja |
nein |
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fin. Auswirkungen |
x |
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im Haushalt berücksichtigt |
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x |
Deckung durch: |
Produkt |
Sachkonto |
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Liegt eine Investition vor? |
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Folgekosten |
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Die Deckung erfolgt aus der Amtsumlage. Der beschlossene Hebesatz von 22,8 % ist auskömmlich, um einen Wegfall bzw. eine Reduzierung der Kosten in besonderen Fällen auszugleichen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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403,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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945,1 kB
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