Drucksache Amt - 25/123/11

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Durch die Gemeinde Liepgarten, vertreten durch den Bürgermeister, wurde ein Antrag auf Prüfung der Kitaumlage für das Jahr 2025 gestellt. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass die Berechnung für die Kindertageseinrichtung und die Betriebe gewerblicher Art nicht gleichlautend erfolgt ist.

Weiterhin wird seit dem 01.01.2025 die Wohnungsverwaltung durch den Eigenbetrieb Wohnungs-wirtschaft der Stadt Eggesin übernommen, so dass ab dem Jahr 2025 die Grundlage für die Erhebung einer Wohnungsumlage nicht mehr besteht.

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Der Amtsumausschuss beschließt

 

   die Erhebung der neu berechneten Umlagen.

 

   eine prozentuale Absenkung der neu berechneten Umlagen.

 

   den Verzicht auf die Erhebung von Kosten in besonderen Fällen.

 

Gleichzeitig beschließt der Amtsausschuss den Wegfall der Wohnungsumlage ab dem Haushaltsjahr 2025

 

 

 

 

.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

  x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung erfolgt aus der Amtsumlage. Der beschlossene Hebesatz von 22,8 % ist auskömmlich, um einen Wegfall bzw. eine Reduzierung der Kosten in besonderen Fällen auszugleichen.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...