26.05.2025 - 7.1 Kosten in besonderen Fällen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Datum:
- Mo., 26.05.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Drucksache:
-
25/123/11 Kosten in besonderen Fällen
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Amt
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Mandy Becker
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Durch die Gemeinde Liepgarten, vertreten durch den Bürgermeister, wurde ein Antrag auf Prüfung der Kitaumlage für das Jahr 2025 gestellt. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass die Berechnung für die Kindertageseinrichtung und die Betriebe gewerblicher Art nicht gleichlautend erfolgt ist.
Weiterhin wird seit dem 01.01.2025 die Wohnungsverwaltung durch den Eigenbetrieb Wohnungs-wirtschaft der Stadt Eggesin übernommen, so dass ab dem Jahr 2025 die Grundlage für die Erhebung einer Wohnungsumlage nicht mehr besteht.
Frau Becker erläutert die Drucksache und teilt mit, dass die Wohnungsumlage ab 2025 wegfällt. Herr Schnellhammer teilt das Ergebnis aus dem Finanzausschuss mit. Die Umlagen für Kita und Betriebe gewerblicher Art (BgA) sollen neu berechnet werden. In Vorbereitung auf den Haushalt 2026/2027 erfolgt eine abschließende Beratung über die Kosten in besonderen Fällen.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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403,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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945,1 kB
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