Drucksache Gemeinden - 25/186/14
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 5/2023 "Wohnen Neue Straße"
hier: Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement
- Bearbeiter:
- Manja Witt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Grambin
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Entscheidung
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29.04.2025
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Sachverhalt
Zum o. g. Aufstellungsverfahren wurde in der Zeit vom 28.08.2024 - 30.09.2024 die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchgeführt. Mit Beschluss vom 25.02.2025 wurde die Abwägung zum Beteiligungsverfahren vorgenommen. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden in die nun vorliegenden Planungsunterlagen eingearbeitet.
Das Ausgliederungsverfahren zum Landschaftsschutzgebiet wurde eingeleitet. Mit Schreiben vom 26.03.2025 wurde durch den Landkreis vorpommern-Greifswald mitgeteilt, dass der Satzungsbeschluss parallel zum Ausgliederungsverfahren gefasst werden kann.
Beschlussvorschlag
1. Die Gemeindevertretung Grambin beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 5 KV
M-V den Bebauungsplan Nr. 5/2023 „Wohnen Neue Straße“ (Stand 03/2025), bestehend aus
Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
2. Die Begründung der v. g. Satzung wird gebilligt.
3. Der Bebauungsplan 5/2023 „Wohnen Neue Straße“ der Gemeinde Grambin ist nach Abschluss
des Ausgrenzungsverfahrens zum Landschaftsschutzgebiet ortsüblich bekannt zu machen.
Dabei ist anzugeben, wo der Bebauungsplan 5/2023 „Wohnen Neue Straße“ der Gemeinde
Grambin während der Dienststunden eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt wer
den kann.
In der Bekanntmachung ist auf die Geltendmachung und Verletzung von Verfahrens- und Form
vorschriften von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen (§ 215 Abs. 2 BauGB) und
weiter Fälligkeit und Erlöschen von Entschädigungsansprüchen (§ 44 BauGB) hinzuweisen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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