Drucksache Gemeinden - 25/186/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Zum o. g. Aufstellungsverfahren wurde in der Zeit vom 28.08.2024 - 30.09.2024 die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchgeführt. Mit Beschluss vom 25.02.2025 wurde die Abwägung zum Beteiligungsverfahren vorgenommen. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden in die nun vorliegenden Planungsunterlagen eingearbeitet.

Das Ausgliederungsverfahren zum Landschaftsschutzgebiet wurde eingeleitet. Mit Schreiben vom 26.03.2025 wurde durch den Landkreis vorpommern-Greifswald mitgeteilt, dass der Satzungsbeschluss parallel zum Ausgliederungsverfahren gefasst werden kann.

 

  

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Beschlussvorschlag

 

1. Die Gemeindevertretung Grambin beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 5 KV

    M-V den Bebauungsplan Nr. 5/2023 „Wohnen Neue Straße“ (Stand 03/2025), bestehend aus  

    Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

2. Die Begründung der v. g. Satzung wird gebilligt.

  

3. Der Bebauungsplan 5/2023 „Wohnen Neue Straße“ der Gemeinde Grambin ist nach Abschluss

    des Ausgrenzungsverfahrens zum Landschaftsschutzgebiet ortsüblich bekannt zu machen.

    Dabei ist anzugeben, wo der Bebauungsplan 5/2023 „Wohnen Neue Straße“ der Gemeinde

    Grambin während der Dienststunden eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt wer 

    den kann.

 

    In der Bekanntmachung ist auf die Geltendmachung und Verletzung von Verfahrens- und Form

    vorschriften von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen (§ 215 Abs. 2 BauGB) und

    weiter Fälligkeit und Erlöschen von Entschädigungsansprüchen (§ 44 BauGB) hinzuweisen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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