Drucksache Stadt Eggesin - 25/413/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Das Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern hat für das Schüler- und Jugend-zentrum Eggesin 150,00 € gespendet.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt die Spende in Höhe von 150,00 € vom Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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