24.04.2025 - 7.10 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2024) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Das Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern hat für das Schüler- und Jugend-zentrum Eggesin 150,00 € gespendet.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt die Spende in Höhe von 150,00 € vom Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         14

         0

        0