Drucksache Gemeinden - 25/247/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Altwarp plant eine Anpassung der Entgeltordnung für den öffentlichen Hafen Altwarp. Die Anpassung erfolgt im Pkt. 7 (2) der Entgeltordnung und bezieht sich auf die Nutzung der Hafenanlagen/Kaianlagen. Die Änderung tritt ab dem 01.03.2025 in Kraft.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevetretung Altwarp beschließt die vorliegende Entgeltordnung. Die bisherige Entgeltordnung tritt zum 01.03.2025 außer Kraft.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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