18.02.2025 - 6.1 Anpassung der Entgeltordnung für den Hafen Altwarp

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeinde Altwarp plant eine Anpassung der Entgeltordnung für den öffentlichen Hafen Altwarp. Die Anpassung erfolgt im Pkt. 7 (2) der Entgeltordnung und bezieht sich auf die Nutzung der Hafenanlagen/ Kaianlagen. Die Änderung tritt ab dem 01.03.2025 in Kraft.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevetretung Altwarp beschließt die vorliegende Entgeltordnung. Die bisherige Entgeltordnung tritt zum 01.03.2025 außer Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         6

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache