Drucksache Gemeinden - 25/147/22
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin
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Entscheidung
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21.01.2025
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2014) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.
Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Die Gemeinde Vogelsang-Warsin hat am 05.12.2024 von Frau Monika Niehaus, Am Briestenkamp 34, 45481 Mühlheim an der Ruhr, eine Spende in Höhe von 2.000,00 € für bedürftige Familien erhalten.
