21.01.2025 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 (4) der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 09.06.2014) über die Annahme von Spenden und Sponsoring ab 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Vogelsang-Warsin hat am 05.12.2024 von Frau Monika Niehaus, Am Briestenkamp 34, 45481 Mühlheim an der Ruhr, eine Spende in Höhe von 2.000,00 € für bedürftige Familien erhalten.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt die Spende i. H. v. 2.000,00 € von Frau Monika Niehaus anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0