Drucksache Gemeinden - 24/217/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im vorliegenden Planverfahren ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 25.10. – 30.11.2023 durchgeführt worden. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden gemäß dem Abwägungsvorschlag in die Planunterlage eingearbeitet. Der Entwurf des Bebauungsplanes lieg nunmehr zur Beschlussfassung vor.

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 7/2022 „Solarfeld am Hammergraben“ wird in der

    vorliegenden Fassung 11/2024 beschlossen. Der Entwurf der Begrünung einschließlich Um

    weltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7/2022 „Solarfeld am Hammergraben“ mit der Begrün 

    dung und dem Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbe-

    zogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten

    Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Ausle

    gung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind

    mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass

    nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungs

    plan unberücksichtigt bleiben können.

 

3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentli

    cher Belange, deren Aufgabebereich durch die Planung berührt werden können, zu dem Plan

    entwurf und dem Begründungsentwurf einzuholen. 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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