Drucksache Gemeinden - 24/371/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit der Drucksache Nr. 55/16 wurde durch die Stadtvertretung beschlossen, dass eine jährliche Überprüfung und Anpassung der Gebührensätze erfolgen soll.

Eine Gebührenkalkulation für 2025 wurde durchgeführt (s. Anlage 2).

 

Die Erhöhung bei den Gebühren der Schöpfwerke in 2024 resultiert aus folgenden Faktoren:

 

- weiterhin hohe Energiekosten für den Betrieb aller Schöpfwerke

- Bildung von Rücklagen für Pumpenersatz für Schöpfwerke Polder 2, 3 - 5, 7 und 

  Winkelmannsgraben

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt die 9. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Eggesin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uecker-Haffküste“ in der vorliegenden Fassung.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

  X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

  X

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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