Drucksache Amt - 24/112/11

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im Rahmen der Nachkalkulation der Verwaltungsgebührensatzung des Amtes "Am Stettiner Haff" wurde festgestellt, dass sowohl im Amt "Am Stettiner Haff" als auch in der Stadt Eggesin die gleichen Gebührentatbestände erfasst sind.

 

Als geschäftsführende Gemeinde des Amtes "Am Stettiner Haff" werden alle Gebühren auch von dieser dem Gebührenschuldner berechnet.

 

Eine separate Satzung für das Amt "Am Stettiner Haff" ist hierbei nicht erforderlich.

Die Amtsverwaltung schlägt vor fortan nach einer Verwaltungsgebührensatzung zu arbeiten. Die Verwaltungsgebührensatzung des Amtes sollte per Beschluss aufgehoben werden. 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Amtsausschuss des Amtes "Am Stettiner Haff" beschließt die Aufhebung der Verwaltungs-gebührensatzung des Amtes "Am Stettiner Haff" vom 21.07.2011 zum 31.12.2024.

 

  

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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