Drucksache Gemeinden - 24/239/20
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Mönkebude für das Haushaltsjahr 2024/2025 gemäß § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Lisa Thiele
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss der Gemeindevertretung Mönkebude
|
Vorberatung
|
|
|
12.11.2024
| |||
●
Geplant
|
|
Gemeindevertretung Mönkebude
|
Entscheidung
|
|
|
21.11.2024
|
Sachverhalt
Gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Mönkebude ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass die nachstehend aufgeführten Grenzen für die Erheblichkeit bzw. Wesentlichkeit erreicht bzw.
überschritten werden.
Als erheblich im Sinne des § 48 Abs. 2 Ziffer 3 KV M-V sind bisher nicht veranschlagte oder
zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen, wenn sie 2 v.H. der laufen-
den Aufwendungen übersteigen. Entsprechend gilt die Erheblichkeitsgrenze für die Auszah-
lungen im Finanzhaushalt.
Als geringfügig im Sinne des § 48 Abs. 3 Ziffer 1 KV M-V gelten unabweisbare Auszahlun-
gen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie unabweisbare Aufwendungen
und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie 10,0 TEUR nicht
übersteigen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
3,4 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
34,9 MB
|