Drucksache Gemeinden - 24/103/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Satzung vom 30.07.2020 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze zur

Deckung der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge in der Anlage zur Satzung.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Hintersee beschließt für 2025 als Anlage zur Satzung vom 30.07.2020 den neuen Gebührensatz für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV Uecker-Haffküste in Höhe von 5,68 €/GE, für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV Mittlere Uecker-Randow in Höhe von 6,79 €/GE und für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Hintersee in Höhe von 35,75 €/ha.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

  x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

  x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

55.20.10.00 

  43229000

Liegt eine Investition vor?

 

x 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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