24.10.2024 - 6.1 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Satzung vom 30.07.2020 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze zur Deckung der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge in der Anlage zur Satzung.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Hintersee beschließt für 2025 als Anlage zur Satzung vom 30.07.2020 den neuen Gebührensatz für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV Uecker-Haffküste in Höhe von 5,68 €/GE, für Flächen in der Bewirtschaftung des WBV Mittlere Uecker-Randow in Höhe von 6,79 €/GE und für Flächen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes Hintersee in Höhe von 35,75 €/ha.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         4

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache