Drucksache Gemeinden - 24/118/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Nach § 50 KV M-V sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind.

 

Der Haushaltsplan der Gemeinde Meiersberg wurde im Jahr 2024 für den Zeitraum 2024/2025 beschlossen. Für den Schullastenausgleich wurden im Haushaltsplan für das Jahr 2024 Mittel in Höhe von 34.500 € veranschlagt.

 

Nach Vorlage der Abrechnungen für das Schuljahr 2023/2024 beläuft sich der Schullastenausgleich auf insgesamt 45.592,64 €. Grund hierfür sind in erster Linie die gestiegenen Unterhaltungsaufwendungen für den Schulkomplex in Ferdinandshof.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung erfolgt aus der Unterhaltung des Infrastrukturvermögens (Produkt 54.10.10.00 SK 52330000).

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Meiersberg beschließt gemäß § 50 KV M-V die überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen zu genehmigen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

54.10.10.00

52330000

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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