Drucksache Gemeinden - 24/118/19
Grunddaten
- Betreff:
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Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Marcus Winter
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Meiersberg
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Entscheidung
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16.10.2024
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Sachverhalt
Nach § 50 KV M-V sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind.
Der Haushaltsplan der Gemeinde Meiersberg wurde im Jahr 2024 für den Zeitraum 2024/2025 beschlossen. Für den Schullastenausgleich wurden im Haushaltsplan für das Jahr 2024 Mittel in Höhe von 34.500 € veranschlagt.
Nach Vorlage der Abrechnungen für das Schuljahr 2023/2024 beläuft sich der Schullastenausgleich auf insgesamt 45.592,64 €. Grund hierfür sind in erster Linie die gestiegenen Unterhaltungsaufwendungen für den Schulkomplex in Ferdinandshof.
Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung erfolgt aus der Unterhaltung des Infrastrukturvermögens (Produkt 54.10.10.00 SK 52330000).
