16.10.2024 - 7.9 Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen / ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Meiersberg
- Datum:
- Mi., 16.10.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Marcus Winter
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Nach § 50 KV M-V sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind.
Der Haushaltsplan der Gemeinde Meiersberg wurde im Jahr 2024 für den Zeitraum 2024/2025 beschlossen. Für den Schullastenausgleich wurden im Haushaltsplan für das Jahr 2024 Mittel in Höhe von 34.500 € veranschlagt.
Nach Vorlage der Abrechnungen für das Schuljahr 2023/2024 beläuft sich der Schullastenausgleich auf insgesamt 45.592,64 €. Grund hierfür sind in erster Linie die gestiegenen Unterhaltungsaufwendungen für den Schulkomplex in Ferdinandshof.
Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung erfolgt aus der Unterhaltung des Infrastrukturvermögens (Produkt 54.10.10.00 SK 52330000).
