Drucksache Gemeinden - 20/001/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.    

 

Die Gemeinde Leopoldshagen hat zur finanziellen Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr Leopoldshagen eine Spende von der Ostmecklenburgisch Vorpommerschen Verwertungs- und Deponie GmbH aus Rosenow in Höhe von 500,00 € erhalten.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Leopoldshagen beschließt die Spende in Höhe von 500,00 € von der Ostmecklenburgisch Vorpommerschen Verwertungs- und Deponie GmbH aus Rosenow

 

   anzunehmen und entsprechend dem Sachverhalt zu verwenden.                          

 

  mit Änderungen laut Protokoll anzunehmen und zu verwenden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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