26.02.2020 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoring

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.    

 

Die Gemeinde Leopoldshagen hat zur finanziellen Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr Leopoldshagen eine Spende von der Ostmecklenburgisch Vorpommerschen Verwertungs- und Deponie GmbH aus Rosenow in Höhe von 500,00 € erhalten.

     

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Leopoldshagen beschließt die Spende in Höhe von 500,00 € von der Ostmecklenburgisch Vorpommerschen Verwertungs- und Deponie GmbH aus Rosenow

   anzunehmen und entsprechend dem Sachverhalt zu verwenden.                          

  mit Änderungen laut Protokoll anzunehmen und zu verwenden.    

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7            

0

0