Drucksache Gemeinden - 20/010/16

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden.

Erst dann können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Leopoldshagen hat Spenden in Höhe 150,00 € von der cooperative ecole elementaire du Marouillet aus Yves, Frankreich, und 150,00 € vom Institut  franco-allemand aus Rostock für die finanzielle Unterstützung für das  französische Projekt 2019/2020 in der Kleinen Grundschule auf dem Lande Leopoldshagen erhalten.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Leopoldshagen beschließt die Spenden anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

21.101000

46290000

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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