05.08.2020 - 7.1 Annahme und Verwendung von Spenden

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden.

Erst dann können die Mittel verwendet werden.

 

Die Gemeinde Leopoldshagen hat Spenden in Höhe 150,00 € von der cooperative ecole elementaire du Marouillet aus Yves, Frankreich, und 150,00 € vom Institut  franco-allemand aus Rostock für die finanzielle Unterstützung für das französische Projekt 2019/2020 in der Kleinen Grundschule auf dem Lande Leopoldshagen erhalten.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Leopoldshagen beschließt einstimmig die Spenden anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

        7

         0

        0