Drucksache Gemeinden - 24/124/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Zur Mitfinanzierung eines kulturellen Beitrages während des diesjährigen Strand- und Kinderfestes

sind von der n. g. Firma Sponsoringleistungen eingegangen.

 

Ueckermünder Wohnungsbaugesellschaft  250,00 €

Wohnungsgenossenschaft Ueckermünde  200,00 €

Sparkasse Uecker-Randow    250,00 €

Team Baucenter GmbH, Eggesin   300,00 €

 

Weiterhin hat die Gemeinde Vogelsang-Warsin von der Volksbank Vorpommern e. V. für die Anschaffung eines Sonnensegels für Veranstaltungen der Gemeinde eine Spende i. H. v. 500,00 € erhalten.             

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt, die Sponsoringleistungen und Spenden in Höhe von insgesamt 1.500,00 € von den o. g. Firmen anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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