Drucksache Gemeinden - 24/124/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss der Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin
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Vorberatung
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23.09.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin
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Entscheidung
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24.09.2024
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden.
Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Zur Mitfinanzierung eines kulturellen Beitrages während des diesjährigen Strand- und Kinderfestes
sind von der n. g. Firma Sponsoringleistungen eingegangen.
Ueckermünder Wohnungsbaugesellschaft 250,00 €
Wohnungsgenossenschaft Ueckermünde 200,00 €
Sparkasse Uecker-Randow 250,00 €
Team Baucenter GmbH, Eggesin 300,00 €
Weiterhin hat die Gemeinde Vogelsang-Warsin von der Volksbank Vorpommern e. V. für die Anschaffung eines Sonnensegels für Veranstaltungen der Gemeinde eine Spende i. H. v. 500,00 € erhalten.