24.09.2024 - 6.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin
- Datum:
- Di., 24.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden.
Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Zur Mitfinanzierung eines kulturellen Beitrages während des diesjährigen Strand- und Kinderfestes
sind von der n. g. Firma Sponsoringleistungen eingegangen.
Ueckermünder Wohnungsbaugesellschaft 250,00 €
Wohnungsgenossenschaft Ueckermünde 200,00 €
Sparkasse Uecker-Randow 250,00 €
Team Baucenter GmbH, Eggesin 300,00 €
Weiterhin hat die Gemeinde Vogelsang-Warsin von der Volksbank Vorpommern e. V. für die Anschaffung eines Sonnensegels für Veranstaltungen der Gemeinde eine Spende i. H. v. 500,00 € erhalten.
