Drucksache Gemeinden - 24/161/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Analog zum § 28 Abs. 2 des Grundsteuergesetztes wird der § 5 Abs. 3 der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Grambin um folgenden Satz ergänzt:

 

 „Kleinbeträge die fünfzehn Euro nicht übersteigen, sind mit ihrem Jahresbetrag zum 15. August bzw. wenn diese dreißig Euro nicht übersteigen, zum 15. Februar und 15. August fällig.“

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grambin beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

11.40.30.00

43.22.30.00

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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