24.09.2024 - 7.2 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Grambin
- Datum:
- Di., 24.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
- Bearbeiter:
- Sarah Duchow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Analog zum § 28 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes wird der § 5 Abs. 3 der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Grambin um folgenden Satz ergänzt:
„Kleinbeträge die fünfzehn Euro nicht übersteigen, sind mit ihrem Jahresbetrag zum 15. August bzw. wenn diese dreißig Euro nicht übersteigen, zum 15. Februar und 15. August fällig.“
>> Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten, ob die Gebühr für 2023/2024 schon gezahlt bzw. beschieden wurde.
Anlagen zur Drucksache
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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öffentlich
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55,4 kB
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