24.09.2024 - 7.2 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

Analog zum § 28 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes wird der § 5 Abs. 3 der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Grambin um folgenden Satz ergänzt:

 „Kleinbeträge die fünfzehn Euro nicht übersteigen, sind mit ihrem Jahresbetrag zum 15. August bzw. wenn diese dreißig Euro nicht übersteigen, zum 15. Februar und 15. August fällig.“

 

>> Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten, ob die Gebühr für 2023/2024 schon gezahlt bzw. beschieden wurde.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grambin beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache