Drucksache Gemeinden - 24/160/14

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Satzung vom 12.08.2021 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze zur
Deckung der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge in der Anlage zur Satzung.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt für 2025 als 3. Änderung zur Satzung vom 12.08.2021 den neuen Gebührensatz in Höhe von 9,24 Euro je Gebühreneinheit und


für Flächen im Einzugsgebiet Schöpfwerk Zarow IV in Höhe von 146,13 Euro/ha
für Flächen im Einzugsgebiet Schöpfwerk Zarow V in Höhe von 50,02 Euro/ha

für Flächen im Einzugsgebiet der Schöpfwerke Polder 13 in Höhe von 60,91 Euro/ha sowie

für den Deich Zarow V eine Gebühr in Höhe von 17,07 Euro/ha und 

für den Deich Laufgraben 5,63 Euro/ha.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

55.20.10.00 

  43229000

Liegt eine Investition vor?

 

x 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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