24.09.2024 - 7.1 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeind...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Sachverhalt:

Die Satzung vom 12.08.2021 bleibt bestehen. Es erfolgt eine Anpassung der Gebührensätze zur Deckung der Wasser- und Bodenverbandsbeiträge in der Anlage zur Satzung.

 

 

Die Gemeindevertretung hat keinen weiteren Erörterungsbedarf und fasst folgenden

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Grambin beschließt für 2025 als 3. Änderung zur Satzung vom 12.08.2021 den neuen Gebührensatz in Höhe von 9,24 Euro je Gebühreneinheit und

für Flächen im Einzugsgebiet Schöpfwerk Zarow IV in Höhe von 146,13 Euro/ha
für Flächen im Einzugsgebiet Schöpfwerk Zarow V in Höhe von 50,02 Euro/ha

für Flächen im Einzugsgebiet der Schöpfwerke Polder 13 in Höhe von 60,91 Euro/ha sowie

für den Deich Zarow V eine Gebühr in Höhe von 17,07 Euro/ha und 

für den Deich Laufgraben 5,63 Euro/ha.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         7

         0

        0

 

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Anlagen zur Drucksache