Drucksache Gemeinden - 24/106/15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Frau Renata Boniecka beantragt mit Schreiben vom 10.05.204 (Eingang 30.05.2024) die Erstellung einer Außenbereichssatzung und verpflichtet sich zur Übernahme der Kosten. Durch das Instrument Außenbereichssatzung wird die Gemeinde ermächtigt, für bebaute Gebiete im

Außenbereich, in dem eine Bebauung von einigem Gewicht vorhanden ist,

zu Gunsten des Wohnungsbaus und kleinerer Handwerks- und Gewerbe-

betriebe bestimmte öffentliche Belange gemäß § 35 (3) BauGB auszuschalten,

die gemäß § 35 (2) dazu führen würden, dass diese Vorhaben unzulässig sind.

 

Die Außenbereichssatzung soll die Voraussetzungen für eine Genehmigungsfähigkeit für Wohnen und nicht störendes Gewerbe schaffen. Beabsichtigt ist, die vorhandenen Gebäudeeinheiten einer städtebaulich eingefügten und qualitätsgerechten Umnutzung in die beabsichtigte Nutzungsart zuzuführen. Eine Inanspruchnahme von Flächen außerhalb der bestehenden

Siedlungsstrukturen wird nicht zugelassen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hintersee beschließt, für den Bereich Alte Korbmacherei 1 welche das Flurstück 21 (teilw.), der Flur 5 Gemarkung Hintersee betrifft, eine Außenbereichs-

satzung aufzustellen.

Die Abgrenzung ergibt sich aus dem bereits bebauten Bereich.

Die Satzung erhält aufgrund der Lage die Bezeichnung Außenbereichssatzung Nr. 1/2024 “Alte Korbmacherei“.

Die Aufstellung der Außenbereichssatzung Nr. 1/2020 wird gemäß § 35 Absatz 6

Satz 5 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2

BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Loading...