Drucksache Gemeinden - 24/104/15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Analog zum § 28 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes wird der § 5 Abs. 3 der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Hintersee um folgenden Satz ergänzt:

 

„Kleinbeträge die fünfzehn Euro nicht übersteigen, sind mit ihrem Jahresbetrag zum 15. August bzw. wenn diese dreißig Euro nicht übersteigen, zum 15. Februar und 15. August, fällig.“

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hintersee beschließt, der 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung zu zustimmen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

x

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

x

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

54.10.10.00

43.22.30.00

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...