05.09.2024 - 6.2 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für...

Reduzieren

Wortprotokoll

Analog zum § 28 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes wird der § 5 Abs. 3 der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Hintersee um folgenden Satz ergänzt:

 

„Kleinbeträge die fünfzehn Euro nicht übersteigen, sind mit ihrem Jahresbetrag zum 15. August bzw. wenn diese dreißig Euro nicht übersteigen, zum 15. Februar und 15. August, fällig.“

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hintersee beschließt, der 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung zu zustimmen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

         5

         0

        0

 

Reduzieren

Anlagen zur Drucksache