Drucksache Stadt Eggesin - 24/340/00
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Stadt Eggesin
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Eggesin
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Entscheidung
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13.08.2024
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden.
Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Zur Mitfinanzierung eines kulturellen Betrages anlässlich der 57. Randow-Festtag hat der Steuerberater Klaus Detert aus Bissendorf, Am Eistruper Berg 7, mit der Stadt Eggesin einen Sponsoringvertrag über 250,00 € abgeschlossen.
