Drucksache Stadt Eggesin - 24/340/00

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden.

Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Zur Mitfinanzierung eines kulturellen Betrages anlässlich der 57. Randow-Festtag hat der Steuerberater Klaus Detert aus Bissendorf, Am Eistruper Berg 7, mit der Stadt Eggesin einen Sponsoringvertrag über 250,00 € abgeschlossen.

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Eggesin beschließt, die Sponsoringleistung von Herrn Klaus Detert in Höhe von 250,00 € anzunehmen und entsprechend des Sachverhaltes zu verwenden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

X

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

X

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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