13.08.2024 - 7.1 Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsori...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung Eggesin
- Gremium:
- Stadtvertretung Eggesin
- Datum:
- Di., 13.08.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksacheart:
- Drucksache Stadt Eggesin
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Stadtvertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden.
Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Zur Mitfinanzierung eines kulturellen Betrages anlässlich der 57. Randow-Festtag hat der Steuerberater Klaus Detert aus Bissendorf, Am Eistruper Berg 7, mit der Stadt Eggesin einen Sponsoringvertrag über 250,00 € abgeschlossen.
