Drucksache Gemeinden - 24/126/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Zuge des Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 5/2022 „Wohngebiet südlich des Ahornweges“ der Gemeinde Vogelsang-Warsin ist auch der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren anzupassen.

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Beschlussvorschlag

1. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Vogelsang-Warsin wird wie folgt geändert:

Der Änderungsbereich betrifft das Gebiet, südlich an die Ergänzungssatzung angrenzend, gelegen südlich des Ahornweges, das Flurstück 76/59 der Flur 6 der Gemarkung Vogelsang teilweise betreffend, welches im beiliegenden Plan gekennzeichnet ist.

Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zum Aufstellungsverfahren Bebauungsplan Nr. 5/2022 "Wohngebiet südlich des Ahornweges" der Gemeinde Vogelsang-Warsin

2. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planerischen Voraussetzungen für Wohnbauflächen geschaffen werden.

3. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4

Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

x

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

x

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

x

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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